ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BESUCH VON VERANSTALTUNGEN IM ALTEN POSTLAGER (B2C)


Stand: 28.07.2025

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch von Veranstaltungen im Alten Postlager durch Privatpersonen.

 


1. Geltungsbereich und Veranstalter
 

1.1. Diese AGB gelten für Veranstaltungen, die vom Alten Postlager selbst (Besserleut GbR) organisiert werden.

 

1.2. Bei Veranstaltungen, die durch externe Veranstalter durchgeführt werden, gilt abweichend: Für Ticketverkauf, Rückerstattungen, Veranstaltungsdurchführung und -inhalte ist ausschließlich der jeweils genannte Veranstalter verantwortlich. Unabhängig davon gilt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht des Alten Postlagers einschließlich aller nachfolgenden Regeln zu Verhalten, Sicherheit und Ausschluss. Des Weiteren trägt ausschließlich der externe Veranstalter Verantwortung für Inhalt, Musik und die Haftung gegenüber Gästen.

 
 
2. Zutritt und Einlassbedingungen
 

2.1. Zutritt nur mit gültigem Ticket, nach Zahlung des Eintrittspreises an der Abendkasse oder durch Akkreditierung durch Einlass- oder Sicherheitspersonal.

 

2.2. Der Einlass kann aus sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit verweigert werden, z. B. bei:

• Übermäßigem Alkoholkonsum

• Aggressivem Verhalten

• Verstoß gegen Kleidungs- oder Sicherheitsvorgaben

• Bestehendem Hausverbot

 

2.3. Das Mindestalter für den Zutritt beträgt in der Regel 18 Jahre, sofern nicht anders angegeben.

 

2.4. Bei Verlassen der Veranstaltung besteht kein Recht auf Wiedereinlass.

 
 
3. Verhalten auf dem Gelände / Hausrecht
 

3.1. Das Hausrecht liegt bei der Besserleut GbR oder dem beauftragten Sicherheitspersonal.

 

3.2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

 

3.3. Besucher haben sich rücksichtsvoll und verantwortungsvoll zu verhalten.

 

3.4.Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.

 

3.5. Es ist untersagt:

• Waffen, Drogen oder gefährliche Gegenstände mitzubringen

• Einrichtungen, Bühnen oder Technik zu betreten

• Glasflaschen oder Dosen mitzuführen (Ausnahmen bei medizinischer Notwendigkeit)

• Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung auszuüben

• Werbung, Flugblätter o. Ä. ohne Genehmigung zu verteilen

 

3.6. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt Anzeige bei der Polizei. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Verstoß gegen die hier genannten Verhaltensregeln und Einlassbedingungen.

 
 

4. Sicherheit & Notfälle

 

4.1. Im Notfall sind die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge zu benutzen. Fluchtwege sind freizuhalten.

 

4.2. Offenes Feuer ist verboten.

 

4.3. In Notfällen ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

 

 

5. Haftung
 

5.1. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

5.2. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

 
6. Foto- und Videoaufnahmen
 

6.1. Bei Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte erfolgen.

 

6.2. Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher mit der nicht-exklusiven, unentgeltlichen Nutzung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter zu Werbe- und Dokumentationszwecken einverstanden.

 

6.3. Ein Widerspruch der Nutzung kann schriftlich vor Ort erfolgen.

 

 

7. Ticketkauf und Rückgabe bei Eigenveranstaltungen

 

7.1. Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen, außer im Fall einer Absage oder Verlegung.

 

7.2. Bei Absage wird der Ticketpreis erstattet, jedoch nicht die Ticketgebühren. Weitere Ansprüche (z. B. für Anreise, Unterkunft etc.) sind ausgeschlossen.

 

7.3. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

 
 
8. Datenschutz
 

8.1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.altespostlager.de/datenschutz

 

 

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

 

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9.2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mainz.

 

9.3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 
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